| Lokale Agenda 21 Leonberg
Gruppe Brückenschlag Leonberg, 10. 8. 2005 c/o Wolfgang
Schiele Walter-Helmes-Weg
34 Leonberg
An
die Stadtverwaltung
Leonberg z.
Hd. Frau Baubürgermeisterin I.
Horn
Bereich Grabenstraße / Stuttgarter Straße als potentielles Umstrukturierungsgebiet Erläuterungen
zum Lageplan 1.) Sehr
geehrte Frau Horn, Sie
waren so freundlich, im Anschluß an die Veranstaltung vom 22. 6. 05
mit den vier in Verkehrsfragen tätigen Agendagruppen am 4. 7. 05
mit uns über den Problembereich Grabenstraße ein vertiefendes
Gespräch zu führen. Die dabei gewonnenen Informationen über den
aktuellen Stand der Dinge haben wir mehrfach diskutiert und unsere
Vorschläge den Gegebenheiten angepasst bzw. konkretisiert. Diese
modifizierten Vorschläge, dargestellt in zwei Lageplänen, legen wir
Ihnen hiermit vor mit der Bitte, sie bei der verwaltungsinternen Fortführung
des FNP-Prozesses mit zu
berücksichtigen: 1.)
Version 05 des Plans Bypass
Grabenstraße für
den Bereich obere
Grabenstraße / Stuttgarter Straße / KSK-Gelände, 2.)
Lageplan mit dem Bebauungskonzept „Am Sonnenrain / Östlich der Grabenstraße“
des Büros J. Schneck, Leonberg vom
Januar 2005 für den Bereich bis zur Seestraße. Ausgehend
von der Annahme, dass die KSK ihren derzeitigen Sitz noch zwanzig oder
mehr Jahre beibehalten wird, beschränken sich bauliche Veränderungen
zunächst auf den östlichen
Teil des Geländes. Die Bypass-Trasse wird daher am KSK-Hauptgebäude
vorbei geführt; der östlich angrenzende Neubau
nützt die verfügbare Fläche voll aus und steht in enger Beziehung zum
Bypass, dargestellt im „Schnitt A“. Die
Brutto-Geschossfläche misst 850
– 900 m²; die Straßenfront ist 3-4-geschossig, der rückwärtige
Teil 1-2-geschossig, ggf.
mit zurückgesetztem Penthouse-Geschoss. Das
EG soll
einen Verbrauchermarkt
zur Nahversorgung aufnehmen, das UG 1 dient als
Tiefgarage für PKW, erreichbar von der Stuttgarter Str. und vom Hof
her, das UG 2 ist mit dem
Bypass direkt verbunden, dient zur Warenanlieferung mit LKW mit Ein- und Ausfahrt über den
Bypass. Die nicht für Logistik benötigte
Fläche ist als TG nutzbar. Die
Randbebauung des Kreuzungsbereichs ist von den Entscheidungen der KSK
abhängig; sie muss vorläufig zurückgestellt werden. Nicht
zurückgestellt werden sollte die Einrichtung einer Bushaltestelle an der Ostseite der Grabenstraße: der Busverkehr
muss endlich aus dem Marktplatz ganz heraus genommen werden. Zu diesem
Zweck ist die Fußgängerverbindung Marktplatz – Bushalt Grabenstraße zu optimieren. Wir schlagen
vor, den Altbau – Bestand Grabenstraße 11 und 13 zu sanieren, einen Durchgang zwischen
Zwinger und Grabenstraße in Verlängerung der historischen Gassen
anzulegen und den Arkadenweg an der Westseite dort großzügig für den
ÖPNV auszubauen (Kassenautomat,
Warte-Bucht für Fahrgäste). Das
Leonberger Kino könnte aus
Grabenstraße 11 zum geplanten Verbrauchermarkt an die Stuttgarter Straße
verlegt werden; dort stünden abends genügend Parkplätze zur Verfügung! Erläuterungen
zum Lageplan 2.) Das
Bebauungskonzept zwischen
Sonnenrain und Friedhof und
der Trassenvorschlag für einen Bypass sind unabhängig voneinander
entworfen worden und sind ohne Anpassung nicht miteinander vereinbar.
Wie der anliegende Plan zeigt, würde ein leichter Schwenk der Trasse
nach Osten genügen, um mit einer geringfügigen Veränderung
des Bebauungskonzepts –ohne wesentliche Abstriche daran – beide
Pläne zu harmonisieren. Diese Anpassung sollte mit dem Büro Schneck für
einen endgültigen Bebauungsplan abgestimmt werden. Das größte Hindernis für den Anschluss der Bypass-Trasse an die Eltinger Straße stellen die Grundstücke Seestraße 3 und 5 dar: die Planungen der Grundstückseigentümer und Straßenbau schliessen sich gegenseitig aus. Wir
schlagen vor, den Eingang Seestraße
des Friedhofs zu schließen und die ca. 2,5 ar große Fläche (Parz.
128/1 und 122/1) – im Lageplan 1 doppelt schraffiert - zum Tausch
gegen die Parz. 119/3 mit
den Gebäuden Seestraße 3 und 5 anzubieten. Wie
im Lageplan 2 skizziert, ermöglicht ein Flächentausch
sowohl die Trasse als auch
eine gleichwertige oder gar bessere städtebauliche Realisierung der
geplanten Bauten. Von
erheblichem Vorteil für die Entlastung
der Grabenstraße ist, dass nun auch Zu- und Ausfahrt der geplanten
Tiefgarage an die Seestraße verlegt werden können; eine Verknüpfung
mit dem Bypass funktioniert aber nur, wenn sie kreuzungsfrei gebaut
wird. Falls weiterhin ein Eingang zum Friedhof in Altstadtnähe gebraucht wird, ist dieser leicht, z.B. als Erweiterung der vorhandenen Pforte an der westlichen Friedhofmauer zu realisieren. Die
Aussegnungshalle (Seestr. 9) kann wohl ohne Ersatz aufgegeben werden,
weil es in absehbarer Zeit Erdbestattungen nur noch auf dem Waldfriedhof
geben wird. Wir
bitten, ·
Bei der
anstehenden Fachplanung zum Verkehrsteil des FNP und der Entscheidung über
einen Altstadttunnel die Funktion des Bypass als Erschließungsstraße für
das Umstrukturierungsgebiet angemessen zu bewerten, ·
Vorrangig zu klären
, ob der vorgeschlagene Grundstückstausch an der Seestraße realisiert
werden kann, ·
Mit den Büro
Schneck und dem Entwicklungsträger die ggf. nötigen Änderungen am
Bebauungskonzept abzustimmen, ·
Das ganze Gebiet
östlich der Grabenstraße zwischen Stuttgarter- und Seestraße im FNP
als Umstrukturierungsgebiet
auszuweisen und die Grundstücke Grabenstraße 11 bis 13 sowie Stuttgarter Straße 7 bis 11
u. a. wegen der bevorstehenden Betriebseinstellung der LKZ in
diese Fläche einzubeziehen. Mit
freundlichen Grüßen W. Schiele |